Enten füttern verboten! Aber warum?

von Jan Jakobi

In diesem Artikel geht es um eine sehr beliebte Freizeitbeschäftigung: das Füttern von Enten. Zum einen wird das gemacht, um vor allem den Kindern die näher zu bringen und zum anderen, damit die Enten im Winter nicht verhungern. Allgemein gesagt, will man den Enten damit et­was Gutes tun. Leider ist das alles andere als gut. Um das zu verstehen, sollte man zuerst wissen, wovon sich Enten überhaupt ernähren. Der natürliche Speiseplan von Enten sieht fol­gendermaßen aus: Sie essen Wasserpflanzen, Meerestiere, Kleintiere, Insekten, Würmer, Pflanzen, Kräuter, Getreidekörner, Obst und Ge­müse. Mehrere dieser Nahrungsmittel finden Enten im und am Wasser. Deswegen ist es nicht notwendig, sie zu füttern. Enten und andere Wasservögel kommen allerdings gerne an Land, sobald Menschen mit einer Tüte voller Futter am Ufer auftauchen. Für die Menschen sieht es so aus, als ob die Enten und anderen Wasservö­gel sehr hungrig sind, weil sie sich dann gierig auf das Futter stürzen. Die Enten sind es aber vor allem gewohnt, von Menschen gefüttert zu werden. Deswegen betteln die vermeintlich im­mer hungrigen Enten. Leider hat das Füttern sehr negative Folgen.

Brot enthält viel Salz und Zucker, außerdem quillt es im Magen der Vögel auf. Je nachdem, wie viel die Enten vom Brot gefuttert haben, kann das bei den Enten sogar zum Tod führen. Durch das Füttern verlieren Enten und andere Wasservögel außerdem die Scheu vor den Men­schen. Nicht selten bleibt etwas von dem zuge­worfenen Futter übrig. An Land lockt das Ratten und Stadttauben an. Im Wasser weichen die klei­nen Brotstückchen auf und sinken auf den Ge­wässerboden.

Dort verfault das. Dadurch wird Sauerstoff ver­braucht, welcher dann den Fischen und Wasser­pflanzen fehlt. Außerdem kann dies auch das Wachstum von Algen begünstigen. Der Grund von den Gewässern entwickelt sich zu Fäulnis­schlamm. Es existiert kein Gesetz, welches das Füttern von Enten und Wasservögeln verbietet. Dafür wird die Entscheidung den Bezirken und Gemeinden überlassen. Am See vom Haus am See steht zum Beispiel ein Schild vom Bezirk­samt Wandsbek mit der Bitte, die Enten nicht zu füttern. Bei der Missachtung eines Fütterungs­verbots handelt es sich um eine Ordnungswid­rigkeit. Als Strafe muss man ein Bußgeld zahlen.

Bild:: Hinweisschild beim See im Hohenhorst-Park

Text: Jan Jakobi; Foto: Jörg Meyer

Mai 20, 2021

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