Das NaturCent-Projekt in Wandsbek wird in Hohenhorst fortgeführt

NaturCent-Wiese Hohenhorst im Juli 2020

NaturCent-Wiese Hohenhorst im Juli 2020 .

Eine Maßnahme des Hamburger Projekts „NaturCent“ findet man seit 2020 auch in Hohenhorst. Im Kleingartenbauverein 526 Selbsthilfe e. V., welcher nördlich des Schleemer Bachs an der Landesgrenze liegt, gibt es eine ca. 1.350 qm große, bisher ungenutzte Rasenfläche. Diese wurde im Frühjahr 2020 zu einer Wiesenfläche mit Streuobstbäumen umgewandelt werden. Um die Projektkosten niedrig zu halten und so das Projekt NaturCent langfristig zu etablieren, wird diese Wiese unterschiedlich bearbeitet. Zwei Drittel der Fläche werden abgezogen, gefräst und eingesät. Ein Bereich wird nur gefräst und eingesät. Im Traufbereich der vorhandenen Gehölze wird die Wiese nicht bearbeitet und später zweimal pro Jahr gemäht. Gerahmt wird diese Fläche von senkrecht eingegrabenen Holzstämmen aus bezirklichen Fällungen der Fällsaison, die zum Sitzen, Hüpfen oder Stehen einladen. Über der neu angelegten, blütenreichen Wiese, welche nur einmal bzw. zweimal pro Jahr gemäht wird, stehen an den Standort angepasste, sich gegenseitig befruchtende, alte heimische Obstbäume (Kirschen, Pflaumen und Äpfel). Der Mahdrhythmus wurde geändert, wodurch die Biodiversität erhöht wird. Insekten können sich auf der Fläche entwickeln, überwintern bzw. sich frühzeitig einen geeigneten Unterschlupf suchen.

(Information vom Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes)

Hintergrund:

Den so genannten NaturCent gibt es – wie die Koalition im Rathaus mitteilt – seit Ende 2016. Er wurde durch den Senat als Regelung zum ökologischen Finanzausgleich für den Flächenverbrauch infolge von Bauprojekten geschaffen, vor allem für die Vernichtung von Grüngebieten in den äußeren Bereichen Hamburgs. Die Einnahmen werden jedoch nicht für Maßnahmen im direkten Umfeld der bebauten Flächen eingesetzt, sondern um Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet in einen besseren Zustand zu versetzen. Für Ausgleichsmaßnahmen im direkten Umfeld der jeweiligen naturbelastenden Projekte gibt es nach wie vor eine gesonderte Ausgleichsregelung, die in den Bebauungsplänen festgeschrieben ist. Der ökologische Zustand der durch den NaturCent geförderten Grünanlagen soll aufgewertet werden und gleichzeitig sollen sie so hergerichtet werden, dass sie dem wachsenden Nutzungsdruck standhalten. Der NaturCent wird durch die erhöhte Grundsteuer finanziert, die anfällt, wenn Grünland in Bauland umgewandelt wird. Der NaturCent gilt für neubebaute Flächen die zum Stichtag 1. Januar 2016 im Landschaftsprogramm als bestehende Landschaftsschutzgebiete und als geplant dargestellte Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind.

Juli 20, 2020

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